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Was tun im Trauerfall / Sterbefall |
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Ist der Tod im Krankenhaus, Hospitz oder Altenheim eingetreten, können Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir übernehmen selbstverständlich die Überführung und die Erstversorgung der/des Verstorbenen und die Besorgung des Totenscheines.
Wir sind jederzeit für Sie da. Tag und Nacht: Veranlasst die Polizei die Überführung, z. B. nach einem Autounfall, haben Sie das Recht einen Bestatter Ihres Vertrauens zu beauftragen. Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten: * Bei Ledigen: Geburtsurkunde * Bei Verheirateten: Familienstammbuch oder Heiratsurkunde * Bei Geschiedenen: Familienstammbuch oder Heiratsurkunde und Scheidungsurteil * Bei Verwitweten: Familienstammbuch oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde * Grabdokumente, falls eine Grabstelle vorhanden ist * Krankenkassenkarte * Letzter Rentenbescheid/Rentennummer * Zusatzrenten * Versicherungspolicen * Personalausweis Sollten Unterlagen fehlen, werden wir diese mit Ihrer Unterstützung besorgen. |
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Der Bestatter
Mitglied der Innung
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H.-G. Janssen Bestattungen - An der Molkerei 13a - 47551 Bedburg-Hau / Hasselt
Tel: 02821 / 61 10 - Fax: 02821 / 6 93 82 - Mobil: 0172 / 74 26 919 (24 Std.) |
01.1970 |